Mitglieder der Kirchenverwaltung:seit19.11.2006 |
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Herr Wilhelm AßfalgHerr Walter Miller Herr Jürgen Gäßler Frau Jutta Goßner Herr Michael Fritsch
Herr Holger Hundseder |
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Voritzender: Pfarrer Markus MikusKirchenpfleger: Entsandt aus dem PGR: Dr.W.Demharter Kirchenstiftsordnung u.a. als pdf rechtliche Berührungspunkte für die Zusammenarbeit PGR und
Kirchenverwaltung als pdf |
Was ist die Kirchenverwaltung?
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als
Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt. |
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Welche Aufgaben hat sie? Die Aufgaben der
Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes
sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets. |
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Weitere Aufgaben sind zum Beispiel:
- Führung des Inventarverzeichnisses
- Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume
- Anerkennung der Jahresrechnung
- Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
- Beantragung von Zuschüssen,
- Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
- Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen
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Während der Pfarrgemeinderat (PGR) den Pfarrer in Seelsorgs-angelegenheiten berät und unterstützt, ist die
Kirchenverwaltung (KV) Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde sowie Kirchenstiftung in Vermögensangelegenheiten. Wenngleich die KV und der PGR ihren je eigenen Aufgabenbereich haben,
ist im Gesamtinteresse der Pfarrei eine gute Zusammenarbeit beider Gremien unverzichtbar, die auch satzungsgemäß gewährleistet wird .Zusammensetzung des Gremiums Die KV besteht aus dem Pfarrer
als ihrem Vorstand und - aus vier (bis zu 2000 Katholiken in der Pfarrei), sechs (bis zu 6000 Katholiken in der Pfarrei), acht (mehr als 6000 Katholiken in der Pfarrei) KV-Mitgliedern, die jeweils für sechs
Jahre gewählt werden. Aufgaben der Kirchenverwaltung Gemeinsam mit der (Erz-)Bischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde obliegt unserer KV die rechtliche, wirtschaftliche und
finanzielle Sorge vor Ort für eine würdige Feier des Gottesdienstes, für die Glaubensverkündigung und den breitgefächerten Dienst am Nächsten . Der hierfür erforderliche Personal- und Sachaufwand wird in den
jährlichen Haushaltsplan eingestellt, von der KV beschlossen und seitens der Bischöflichen Finanzkammer nach Maßgabe seiner Genehmigung aus diözesanem Kirchensteueraufkommen bezuschusst, soweit pfarrliche
Eigenmittel nicht ausreichen . Wie auch alle sonstigen Beschlüsse der KV, die stets eine Sicherstellung der ortskirchlichen Bedürfnisse bezwecken, wird der Haushaltsplan von dem Pfarrer und dem
Kirchenpfleger vollzogen. Unter Beachtung des „Vier-Augen-Prinzips" ordnet der Pfarrer herkömmlich die Annahme und Auszahlung fälliger Beträge an; dem Kirchenpfleger obliegt sodann die ordnungsmäßige
Kassen- und Rechnungsführung. Bei Bedarf können für einzelne Bereiche Beauftragte aus der Mitte der KV benannt werden, die sich etwa um ein Pfarrheim, einen Kindergarten oder andere pfarrliche Einrichtungen
besonders kümmern. Quelle: bistum-augsburg.de |